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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Velouxé d’Or GmbH für Maniküre, Pediküre, Nagelmodellage, kosmetische Fußpflege und Warenverkauf


0. Anwendungsbereich / Vertragssprache

0.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Terminvereinbarungen, Behandlungsverträge, Warenkäufe, Gutscheinverträge und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der Velouxé d’Or GmbH und ihren Kundinnen und Kunden.

0.2 Sie gelten insbesondere für Maniküre, Naturnagelpflege, Naturnagelverstärkung, Nagelverlängerung, Gel-, Acrylgel- und Fibergelmodellage, Refill- und Auffüllbehandlungen, Reparaturen, Nail Art, Entfernung von Modellagen, Pediküre, kosmetische Fußpflege, Pflegebehandlungen sowie für den Verkauf von Waren, Gutscheinen und Behandlungsguthaben.

0.3 Diese AGB gelten unabhängig davon, ob ein Vertrag persönlich im Studio, mündlich, telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp, über soziale Medien oder über ein Online-Buchungssystem zustande kommt.

0.4 Mit dem Betreten des Studios gelten die im Studio bekannt gegebenen Haus-, Hygiene-, Sicherheits- und Verhaltensregeln sowie die einschlägigen Vorgaben des EUROPARKS.

0.5 Das bloße Betreten des Studios begründet noch keinen kostenpflichtigen Behandlungs- oder Kaufvertrag.

0.6 Das Studio weist den Kunden vor Abschluss einer verbindlichen Terminvereinbarung, vor einem Kauf oder vor Beginn einer Behandlung auf die Geltung dieser AGB hin und ermöglicht ihm, die AGB vollständig einzusehen oder dauerhaft abzurufen.

0.7 Mit der anschließenden Buchung oder Bestätigung eines Termins, dem Kauf einer Ware oder eines Gutscheins oder der Inanspruchnahme beziehungsweise dem Beginn einer Behandlung gelten diese AGB als vereinbart.

0.8 Bei Kunden ohne vorherige Terminvereinbarung gelten die AGB als vereinbart, wenn sie vor Beginn der Behandlung sichtbar ausgehängt oder anderweitig zugänglich gemacht wurden und der Kunde anschließend die Behandlung in Anspruch nimmt.

0.9 Eine eigenhändige Unterschrift des Kunden ist für den Abschluss eines gewöhnlichen Termin-, Behandlungs- oder Kaufvertrages nicht erforderlich.

0.10 Volljährige und geschäftsfähige Kunden entscheiden eigenverantwortlich, welche Behandlung sie buchen und durchführen lassen möchten. Sie sind für ihre Auswahl, ihre Angaben und die Einhaltung der Pflege- und Sicherheitshinweise selbst verantwortlich.

0.11 Die Eigenverantwortung des Kunden lässt zwingende gesetzliche Ansprüche wegen eines nachweislich vom Studio verursachten Mangels oder Schadens unberührt.

0.12 Im Zweifelsfall gilt ausschließlich die deutschsprachige Fassung dieser AGB.

0.13 Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Studio ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

1. Geltungsbereich

1.1 Die Bezeichnung „Kunde“ umfasst sämtliche Kundinnen und Kunden sowie bei minderjährigen Kunden deren gesetzliche Vertreter.

1.2 Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

1.3 Individuell zwischen dem Studio und dem Kunden ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

1.4 Eine mündliche oder elektronische Individualvereinbarung ist wirksam, wenn ihr Inhalt eindeutig festgestellt werden kann.

1.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

1.6 Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Vertragsabschluss und Terminvereinbarung

2.1 Leistungsbeschreibungen, Preislisten, Werbung, Fotos, Beiträge in sozialen Medien und sonstige Veröffentlichungen des Studios sind grundsätzlich unverbindlich und stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

2.2 Die Terminanfrage des Kunden stellt ein Angebot auf Abschluss eines Termin- und Behandlungsvertrages dar.

2.3 Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald das Studio die Buchungsanfrage mündlich oder elektronisch bestätigt.

2.4 Die Bestätigung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp, über soziale Medien oder über ein Online-Buchungssystem erfolgen.

2.5 Bei Kunden, die ohne vorherige Terminvereinbarung erscheinen, kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde eine bestimmte Behandlung verlangt und das Studio mit deren Durchführung beginnt.

2.6 Eine bloße Anfrage, unverbindliche Vormerkung oder das Absenden eines Terminwunsches stellt noch keine verbindliche Terminbestätigung dar.

2.7 Das Studio kann eine Buchungsanfrage vor ihrer Annahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.

2.8 Das Studio kann die verbindliche Reservierung eines Termins von einer Anzahlung oder vollständigen Vorauszahlung abhängig machen.

2.9 Wird ein Termin für eine andere volljährige Person vereinbart, bestätigt die buchende Person, zur Buchung berechtigt zu sein und der betreffenden Person die notwendigen Termininformationen sowie diese AGB zugänglich zu machen.

2.10 Für Minderjährige gelten zusätzlich die Bestimmungen unter Punkt 9.

2.11 Terminerinnerungen per SMS, E-Mail, WhatsApp oder über ein Buchungssystem sind eine freiwillige Zusatzleistung.

2.12 Das Ausbleiben einer Terminerinnerung hebt die Verbindlichkeit eines bestätigten Termins nicht auf.

2.13 Ein Anspruch auf Behandlung durch eine bestimmte Mitarbeiterin besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vom Studio bestätigt wurde.

2.14 Ist die gewünschte Mitarbeiterin verhindert, kann das Studio eine fachlich geeignete Ersatzmitarbeiterin oder einen Ersatztermin anbieten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Maßgeblich ist der bei der verbindlichen Terminvereinbarung vereinbarte Behandlungspreis.

3.2 Wurde kein individueller Preis vereinbart, gilt die zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung bekannt gegebene Preisliste.

3.3 Ändert oder erweitert der Kunde den gewünschten Leistungsumfang, werden die zusätzlichen Leistungen nach der zum Zeitpunkt ihrer Beauftragung geltenden Preisliste verrechnet.

3.4 Änderungen der gewünschten Länge, Form, Farbe, Gestaltung oder Nail Art können zusätzliche Kosten und einen erhöhten Zeitaufwand verursachen.

3.5 Der Behandlungspreis ist unmittelbar nach Abschluss der Behandlung vollständig zur Zahlung fällig, sofern keine Vorauszahlung oder andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

3.6 Das Studio kann insbesondere bei längeren Behandlungen, Neukunden, Fremdmodellagen, Gruppenbuchungen, früheren Zahlungsausfällen oder kurzfristigen Terminabsagen eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung verlangen.

3.7 Wird eine verlangte Vorauszahlung nicht innerhalb der bekannt gegebenen Frist geleistet, kann das Studio die Terminreservierung aufheben.

3.8 Die im Studio akzeptierten Zahlungsarten werden bei der Buchung oder vor Ort bekannt gegeben.

3.9 Verlangt der Kunde nach Beginn der Behandlung eine Verkürzung, Verringerung oder Änderung der gebuchten Leistung, besteht kein automatischer Anspruch auf eine anteilige Preisreduktion.

3.10 Bereits erbrachte Arbeitszeit, vorbereitete oder verbrauchte Materialien und die für den Kunden reservierte Behandlungszeit werden verrechnet.

3.11 Trinkgelder sind freiwillig und nicht Bestandteil des Behandlungspreises.

3.12 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.

3.13 Der Kunde hat die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen, soweit er den Zahlungsverzug verschuldet hat und diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

4. Verbindlichkeit von Terminen

4.1 Vom Studio bestätigte Termine sind verbindlich.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Termin pünktlich wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen beziehungsweise zu verschieben.

4.3 Eine Absage oder Terminverschiebung muss über einen vom Studio bekannt gegebenen Kommunikationsweg erfolgen.

4.4 Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage beim Studio eingeht.

4.5 Bei technischen Problemen oder einer ausbleibenden Empfangsbestätigung hat sich der Kunde zu vergewissern, dass seine Nachricht das Studio tatsächlich erreicht hat.

5. Terminabsagen, Terminverschiebungen und Nichterscheinen

5.1 Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

5.2 Erfolgt eine Absage oder Terminverschiebung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint der Kunde ohne rechtzeitige Absage nicht, kann das Studio, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen, das aufgrund des Terminausfalls gesetzlich zustehende Entgelt beziehungsweise einen gesetzlich zustehenden Ersatz des entstandenen wirtschaftlichen Ausfalls verlangen.

5.3 Bei der Berechnung werden insbesondere tatsächlich ersparte Aufwendungen sowie Beträge berücksichtigt, die das Studio durch eine anderweitige Vergabe der reservierten Behandlungszeit erzielt oder nach den gesetzlichen Bestimmungen anzurechnen hat.

5.4 Kann die reservierte Behandlungszeit vollständig anderweitig vergeben werden und entsteht dem Studio dadurch kein wirtschaftlicher Ausfall, wird kein Ausfallentgelt verlangt.

5.5 Maßgeblich ist grundsätzlich der Preis der verbindlich gebuchten Behandlung. War noch kein genauer Preis vereinbart, wird der Preis der reservierten Standardbehandlung nach der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisliste zugrunde gelegt.

5.6 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Anspruch oder nur ein wesentlich geringerer Anspruch des Studios besteht.

5.7 Eine kurzfristige Terminverschiebung wird hinsichtlich des ursprünglich reservierten Termins grundsätzlich wie eine Absage behandelt, soweit das Studio einer kostenfreien Verschiebung nicht ausdrücklich zustimmt.

5.8 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit der Kunde nachweist, dass die Terminversäumnis durch ein von ihm nicht zu vertretendes, unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis verursacht wurde und nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Zahlungs- oder Ersatzanspruch des Studios besteht.

5.9 Bei mit Gutscheinen, Guthaben oder Behandlungspaketen gebuchten Terminen kann ein berechtigter Zahlungs- oder Ersatzanspruch des Studios mit einem vorhandenen Guthaben verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

5.10 Die Zahlung eines aufgrund eines versäumten Termins bestehenden Anspruchs berechtigt nicht zur späteren kostenlosen Durchführung der versäumten Behandlung.

5.11 Bei wiederholtem Nichterscheinen, wiederholten kurzfristigen Absagen oder offenen fälligen Forderungen kann das Studio weitere Buchungsanfragen ablehnen oder deren Annahme von einer Anzahlung oder vollständigen Vorauszahlung abhängig machen.

6. Verspätetes Erscheinen

6.1 Der Kunde hat so rechtzeitig zu erscheinen, dass die Behandlung zum vereinbarten Zeitpunkt begonnen werden kann.

6.2 Bei verspätetem Erscheinen kann die Behandlung entsprechend verkürzt werden, wenn sie innerhalb der verbleibenden Zeit noch fachgerecht, hygienisch und sicher durchgeführt werden kann.

6.3 Ist die gebuchte Behandlung aufgrund der Verspätung nicht mehr ordnungsgemäß durchführbar, kann das Studio eine kürzere Behandlung anbieten, einzelne Leistungen weglassen, die Behandlung ablehnen oder einen neuen Termin vereinbaren.

6.4 Soweit die für den Kunden reservierte Behandlungszeit aufgrund seiner Verspätung nicht mehr für die vereinbarte Behandlung genutzt und auch nicht anderweitig vergeben werden kann, richten sich die Zahlungsansprüche des Studios nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.5 Bei der Berechnung werden insbesondere tatsächlich ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Nutzung oder Vergabe der reservierten Behandlungszeit berücksichtigt.

6.6 Entsteht eine erhebliche Verzögerung ausschließlich durch das Studio, wird die Behandlung vollständig durchgeführt, angemessen verkürzt, preislich angepasst oder auf einen Ersatztermin verschoben.

7. Leistungsumfang, Auswahl und Behandlungsergebnis

7.1 Art und Umfang der Behandlung richten sich nach der gebuchten Leistung und den vor oder während der Behandlung getroffenen Absprachen.

7.2 Der volljährige Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die gewünschte Länge, Form, Farbe, Gestaltung und sämtliche Zusatzleistungen.

7.3 Der Kunde hat erkennbare Änderungswünsche während der Behandlung und vor der endgültigen Fertigstellung mitzuteilen.

7.4 Nachträgliche Änderungen, die ausschließlich auf einem geänderten persönlichen Geschmack beruhen, stellen eine neue kostenpflichtige Leistung dar.

7.5 Zusatzleistungen, Designänderungen oder Erweiterungen werden gesondert verrechnet.

7.6 Die Durchführung zusätzlicher Wünsche hängt von der verfügbaren Behandlungszeit, den vorhandenen Materialien und der fachlichen Vertretbarkeit ab.

7.7 Das Studio schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Behandlung.

7.8 Fotos, Muster, Farbtafeln, Bildschirmdarstellungen und fremde Designvorlagen dienen lediglich als Orientierung.

7.9 Das tatsächliche Ergebnis kann aufgrund der individuellen Form, Länge, Beschaffenheit und Ausgangslage der natürlichen Nägel beziehungsweise Füße sowie aufgrund unterschiedlicher Licht-, Druck- und Bildschirmdarstellungen von einer Vorlage abweichen.

7.10 Eine vollständig identische Nachbildung einer fremden Fotovorlage wird nicht geschuldet.

7.11 Das Studio übernimmt keine freiwillige Garantie für eine bestimmte Haltbarkeitsdauer.

7.12 Die Haltbarkeit hängt insbesondere von der Beschaffenheit des Naturnagels, der gewählten Länge und Form, dem Nagelwachstum, der persönlichen Beanspruchung, gesundheitlichen Umständen und der Einhaltung der Pflegehinweise ab.

7.13 Eine nach Abschluss der Behandlung eintretende Geschmacksänderung, ein späteres Nichtgefallen oder der Wunsch nach einer anderen Farbe, Form oder Länge stellt keinen Mangel dar.

7.14 Für eine ordnungsgemäß und wie vereinbart ausgeführte Behandlung erfolgt keine freiwillige Rückerstattung.

7.15 Gesetzliche Ansprüche wegen einer tatsächlich mangelhaften oder nicht vereinbarungsgemäß ausgeführten Leistung bleiben unberührt.

8. Gesundheitsangaben und Eigenverantwortung

8.1 Für gewöhnliche Behandlungen volljähriger und geschäftsfähiger Kunden verlangt das Studio keine eigenhändige Unterschrift und keine gesonderte schriftliche Behandlungseinwilligung, soweit eine solche nicht aufgrund besonderer Umstände erforderlich ist.

8.2 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Beginn der Behandlung alle gesundheitlichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, die für eine fachgerechte und sichere Durchführung der Behandlung von Bedeutung sein können.

8.3 Mitteilungspflichtig sind insbesondere Allergien, Unverträglichkeiten, Haut- oder Nagelerkrankungen, Nagelpilz oder ein entsprechender Verdacht, offene Wunden, Entzündungen, Infektionen, Warzen, Diabetes, Durchblutungsstörungen, Nervenschädigungen, vermindertes Schmerzempfinden, Blutgerinnungsstörungen und die Einnahme blutverdünnender Medikamente.

8.4 Ebenfalls mitzuteilen sind frühere Reaktionen auf Gel, Acrylgel, Fibergel, Klebstoffe, Desinfektionsmittel oder andere bei entsprechenden Behandlungen verwendete kosmetische Produkte.

8.5 Das Studio kann notwendige Gesundheitsfragen persönlich, mündlich oder elektronisch stellen. Eine eigenhändige Unterschrift ist hierfür nicht grundsätzlich erforderlich.

8.6 Der Kunde ist verpflichtet, für die Behandlung relevante Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

8.7 Änderungen des für die Behandlung relevanten Gesundheitszustandes müssen auch bei späteren Terminen unaufgefordert mitgeteilt werden.

8.8 Treten während der Behandlung Schmerzen, Brennen, Juckreiz, Schwellungen, Atembeschwerden, Schwindel oder andere ungewöhnliche Beschwerden auf, muss der Kunde dies unverzüglich mitteilen.

8.9 Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mitteilung oder macht er unrichtige beziehungsweise unvollständige Angaben, trägt er die daraus entstehenden Folgen selbst, soweit diese ausschließlich auf den verschwiegenen oder unrichtigen Angaben beruhen und dem Studio kein eigenes Verschulden anzulasten ist.

8.10 Das Fehlen einer schriftlichen Behandlungseinwilligung oder eines unterschriebenen Anamnesebogens bedeutet nicht, dass das Studio für gesundheitliche Umstände einsteht, die ihm trotz ordnungsgemäßer Nachfrage nicht bekannt gegeben wurden.

8.11 Bei unklaren, widersprüchlichen oder erkennbar unvollständigen Angaben kann das Studio die Behandlung aus fachlichen oder gesundheitlichen Gründen ablehnen oder abbrechen.

8.12 Gesundheitsangaben werden nur erhoben, gespeichert oder anderweitig verarbeitet, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist und hierfür eine datenschutzrechtlich zulässige Rechtsgrundlage besteht.

8.13 Soweit die Verarbeitung von Gesundheitsdaten auf einer Einwilligung des Kunden beruht, wird diese ausdrücklich, freiwillig und für konkret bezeichnete Zwecke eingeholt. Die Einwilligung wird getrennt von der bloßen Zustimmung zu diesen AGB erteilt und so dokumentiert, dass ihre Erteilung nachgewiesen werden kann.

8.14 Die Verweigerung einer Einwilligung in eine Datenverarbeitung, die für die Behandlung nicht erforderlich ist, hat keinen Einfluss auf die Durchführung oder den Preis der Behandlung.

8.15 Sind bestimmte Gesundheitsinformationen für eine fachgerechte und sichere Durchführung der gewünschten Behandlung erforderlich und dürfen oder können diese Informationen nicht in rechtlich zulässiger Weise verarbeitet werden, kann das Studio die betreffende Behandlung aus Sicherheitsgründen ablehnen.

8.16 Eine auf Einwilligung beruhende Verarbeitung kann vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Eingang des Widerrufs erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

8.17 Nähere Informationen über Art, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Rechte des Kunden enthält die gesonderte Datenschutzinformation des Studios.

9. Behandlungen Minderjähriger

9.1 Für Minderjährige gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Geschäftsfähigkeit sowie die nachfolgenden verbindlichen Studioregeln.

Kinder unter sieben Jahren

9.2 Kinder unter sieben Jahren werden nicht behandelt.

9.3 Auch die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters begründet keinen Anspruch auf eine Behandlung eines Kindes unter sieben Jahren.

Minderjährige von sieben bis einschließlich 13 Jahren

9.4 Minderjährige ab dem siebten Geburtstag bis einschließlich 13 Jahre werden nur behandelt, wenn ein gesetzlicher Vertreter der konkreten Behandlung vorher zugestimmt hat.

9.5 Die Zustimmung kann dadurch erfolgen, dass der gesetzliche Vertreter den Termin selbst vereinbart, den Termin persönlich bestätigt oder dem Studio seine Zustimmung telefonisch, per WhatsApp, SMS, E-Mail oder über einen anderen vom Studio akzeptierten Kommunikationsweg mitteilt.

9.6 Eine handschriftliche Unterschrift oder ein gesondertes schriftliches Einwilligungsformular ist nicht erforderlich, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist.

9.7 Eine bloße Behauptung des minderjährigen Kunden, ein gesetzlicher Vertreter habe zugestimmt, muss vom Studio nicht akzeptiert werden.

9.8 Das Studio kann die Zustimmung unmittelbar beim gesetzlichen Vertreter überprüfen.

9.9 Die Person, die als gesetzlicher Vertreter den Termin vereinbart oder bestätigt, erklärt, zur Erteilung der Zustimmung berechtigt zu sein. Die Zustimmung zur Behandlung allein begründet noch keine persönliche Zahlungspflicht des gesetzlichen Vertreters. Eine eigene Zahlungspflicht des gesetzlichen Vertreters besteht, wenn dieser den Vertrag im eigenen Namen für den minderjährigen Kunden abschließt oder die Zahlungspflicht ausdrücklich übernimmt. Diese Regelung gilt entsprechend für sämtliche Behandlungen Minderjähriger nach Punkt 9.

9.10 Das Studio kann verlangen, dass ein gesetzlicher Vertreter beim ersten Termin oder während der Behandlung anwesend ist.

9.11 Das Studio kann Nagelverlängerungen, Modellagen oder andere Behandlungen trotz Zustimmung ablehnen, wenn diese aufgrund des Alters, der Nagelbeschaffenheit, des Verhaltens oder aus gesundheitlichen Gründen nicht fachgerecht oder sicher durchführbar erscheinen.

Minderjährige von 14 bis einschließlich 17 Jahren

9.12 Minderjährige ab dem 14. Geburtstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden nur behandelt, wenn ein gesetzlicher Vertreter der konkreten Behandlung vorher zugestimmt hat.

9.13 Die Zustimmung kann persönlich, telefonisch, per WhatsApp, SMS, E-Mail, durch die Terminvereinbarung des gesetzlichen Vertreters oder über einen anderen vom Studio akzeptierten Kommunikationsweg erfolgen.

9.14 Eine handschriftliche Unterschrift oder ein gesondertes Einwilligungsformular ist nicht erforderlich.

9.15 Das Studio kann bei begründeten Zweifeln die Zustimmung beim gesetzlichen Vertreter überprüfen und einen Alters- oder Identitätsnachweis verlangen.

9.16 Eine routinemäßige Alters- oder Identitätsprüfung sämtlicher Kunden ist nicht geschuldet. Erweckt ein Kunde aufgrund seines Erscheinungsbildes oder Verhaltens begründete Zweifel an seiner Volljährigkeit, kann die Behandlung bis zur Klärung abgelehnt werden.

Verantwortung und Haltbarkeit bei Minderjährigen

9.17 Der gesetzliche Vertreter ist dafür verantwortlich, vor seiner Zustimmung zu prüfen, ob die gewünschte Behandlung für den minderjährigen Kunden geeignet ist.

9.18 Der gesetzliche Vertreter ist außerdem dafür verantwortlich, dass der minderjährige Kunde die Pflege- und Sicherheitshinweise versteht und einhält.

9.19 Das Studio übernimmt keine freiwillige Haltbarkeitsgarantie für Modellagen bei Minderjährigen.

9.20 Eine ordnungsgemäß ausgeführte Behandlung wird nicht kostenlos entfernt, geändert oder zurückerstattet, weil der minderjährige Kunde oder sein gesetzlicher Vertreter die Entscheidung später bereut oder die Gestaltung nachträglich nicht mehr gefällt.

9.21 Kein Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder freiwillige Rückerstattung besteht bei Schäden durch Nägelkauen, Knibbeln, Abziehen, Abreißen, unsachgemäßes Kürzen oder Feilen, eigenständige Entfernung, Stoß-, Druck- oder Hebelbelastungen, Sport, Spielen, Schule, Arbeit, handwerkliche Tätigkeiten, fehlende Pflege oder Eingriffe durch andere Personen.

9.22 Reparaturen solcher selbst verursachten Schäden sind neue kostenpflichtige Leistungen.

9.23 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn ein Schaden nachweislich auf einer mangelhaften Behandlung oder einem sonstigen Verschulden des Studios beruht.

9.24 Bei Zweifeln am Alter, an der Zustimmung, an der Vertretungsbefugnis oder an der gesundheitlichen Eignung kann die Behandlung abgelehnt werden.

10. Behandlungsablehnung und Behandlungsabbruch

10.1 Das Studio kann eine Behandlung ablehnen, unterbrechen oder abbrechen, wenn eine fachgerechte, hygienische oder sichere Durchführung nicht möglich ist.

10.2 Dies gilt insbesondere bei offenen oder entzündeten Stellen, Verdacht auf Nagelpilz oder andere Infektionen, ansteckenden Veränderungen, starken Verletzungen, ungeklärten allergischen Reaktionen oder sonstigen gesundheitlichen Risiken.

10.3 Das Studio erbringt keine ärztliche Diagnose oder medizinische Behandlung.

10.4 Bei Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Erkrankung kann eine ärztliche oder fachmedizinische Abklärung empfohlen werden.

10.5 Eine Behandlung kann ebenfalls abgelehnt, unterbrochen oder abgebrochen werden, wenn der Kunde erkennbar unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, Mitarbeitende oder andere Personen beleidigt, bedroht, belästigt oder gefährdet oder Hygiene- und Sicherheitsanweisungen nicht befolgt.

10.6 Aufgrund der für den Studiobetrieb im EUROPARK geltenden vertraglichen Vorgaben ist eine Geruchsbelästigung in der Mall, insbesondere durch Acryl, Acrylgel, Fremdmaterialien oder vergleichbare Produkte und Stoffe, zu vermeiden. Das Studio ist daher berechtigt und verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung einer solchen Geruchsbelästigung zu treffen.

10.7 Kommt es während einer Behandlung zu einer starken oder ungewöhnlichen Geruchs-, Dampf-, Rauch-, Hitze- oder sonstigen Reaktionsentwicklung, wird die Behandlung erforderlichenfalls unterbrochen und es werden geeignete Maßnahmen getroffen, um eine Geruchsbelästigung, gesundheitliche Beeinträchtigung oder sonstige Gefährdung zu verhindern.

10.8 Kann eine Geruchsbelästigung außerhalb des Studios beziehungsweise in der Mall trotz geeigneter Maßnahmen nicht zuverlässig verhindert werden oder kann die Behandlung aus fachlichen, hygienischen oder sicherheitsbezogenen Gründen nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden, kann beziehungsweise muss die Behandlung abgebrochen werden.

10.9 Soweit dies aufgrund einer konkreten Geruchsbelästigung, Gefährdung, einer betrieblichen Vorgabe oder einer Anweisung des Studios, des Verpächters beziehungsweise der zuständigen Security erforderlich ist, kann der Kunde aufgefordert werden, den betroffenen Behandlungsbereich oder das Studio zu verlassen.

10.10 Bei einem vom Kunden schuldhaft verursachten Behandlungsabbruch sind die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen, die bereits aufgewendete Arbeitszeit und die verbrauchten Materialien zu bezahlen. Eine nicht mehr anderweitig nutzbare reservierte Behandlungszeit wird nur im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt.

10.11 Erfolgt ein Behandlungsabbruch aus betrieblichen, technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, werden ausschließlich die tatsächlich und ordnungsgemäß erbrachten Leistungen verrechnet. Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

10.12 Ist der Abbruch aufgrund eines vom Studio zu vertretenden Mangels erforderlich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11. Pflege, Haltbarkeit und Eigenverantwortung

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, die mitgeteilten Pflege-, Nachbehandlungs- und Sicherheitshinweise einzuhalten.

11.2 Die Nägel dürfen nicht als Werkzeug verwendet werden.

11.3 Die Modellage darf nicht abgerissen, abgezogen oder mit ungeeigneten Hilfsmitteln entfernt werden.

11.4 Bei Reinigungsarbeiten, Chemikalienkontakt und sonstigen belastenden Tätigkeiten sind geeignete Schutzhandschuhe zu verwenden.

11.5 Empfohlene Pflegeprodukte sind entsprechend ihrer Gebrauchsanweisung anzuwenden.

11.6 Refill- und Kontrolltermine sind rechtzeitig wahrzunehmen.

11.7 Vom Studio genannte Refill-Intervalle sind allgemeine Empfehlungen und keine Haltbarkeitsgarantie.

11.8 Bei Schmerzen, Entzündungen, Verfärbungen, Verletzungen, ungewöhnlichen Ablösungen oder Verdacht auf eine Infektion darf der Kunde nicht selbst am Material manipulieren.

11.9 Der Kunde soll in einem solchen Fall das Studio kontaktieren und erforderlichenfalls ärztlichen Rat einholen.

11.10 Für Schäden, die durch unsachgemäße Eigenbehandlung, äußere Einwirkung, fehlende Pflege oder Nichtbefolgung der Hinweise entstehen, besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, Entfernung oder freiwillige Rückerstattung.

11.11 Gesetzliche Ansprüche wegen eines vom Studio verursachten Mangels bleiben unberührt.

12. Beanstandungen, Nachbesserung und Rückerstattungen

12.1 Das Studio übernimmt keine freiwillige Garantie für eine bestimmte Haltbarkeit oder dafür, dass eine Behandlung rein subjektiven Erwartungen des Kunden entspricht.

12.2 Eine ordnungsgemäß und entsprechend der Vereinbarung erbrachte Behandlung kann nicht wie eine unbenutzte Ware zurückgegeben werden.

12.3 Für ordnungsgemäß erbrachte Behandlungen erfolgt keine freiwillige Rückerstattung.

12.4 Ein späteres Nichtgefallen, eine Geschmacksänderung oder der Wunsch nach einer anderen Farbe, Länge, Form oder Gestaltung begründet keinen Anspruch auf eine kostenlose Änderung oder Rückerstattung.

12.5 Erkennbare Beanstandungen sollen dem Studio möglichst sofort, spätestens jedoch innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Behandlung mitgeteilt werden.

12.6 Die Beanstandung soll genau beschrieben und möglichst durch aussagekräftige Fotos dokumentiert werden.

12.7 Die Frist von fünf Kalendertagen ist keine Ausschlussfrist für gesetzliche Ansprüche. Eine verspätete Mitteilung kann jedoch die Feststellung erschweren, wodurch und wann eine Beschädigung entstanden ist.

12.8 Das Studio muss Gelegenheit erhalten, die behauptete Beanstandung selbst zu prüfen.

12.9 Liegt ein dem Studio zurechenbarer Material-, Verarbeitungs- oder Ausführungsfehler vor, erhält das Studio Gelegenheit, diesen innerhalb angemessener Frist fachgerecht zu beheben.

12.10 Eine sofortige vollständige Rückerstattung kann nicht verlangt werden, wenn eine fachgerechte Prüfung und zumutbare Nachbesserung möglich ist.

12.11 Kein kostenloser Nachbesserungsfall liegt insbesondere vor bei selbst verursachten Beschädigungen, Stoß- oder Hebelwirkung, Nägelkauen, Manipulation am Material, unsachgemäßer Eigenentfernung, normalem Nagelwachstum, üblicher Abnutzung, fehlender Pflege oder nachträglicher Bearbeitung durch eine andere Person.

12.12 Lässt der Kunde die Modellage vor einer Prüfung durch das Studio eigenständig verändern oder durch ein anderes Studio bearbeiten oder entfernen, können Ansprüche insoweit beeinträchtigt sein, als die Ursache der Beanstandung anschließend nicht mehr festgestellt werden kann.

12.13 Punkt 12.12 gilt nicht, wenn eine sofortige Entfernung aus gesundheitlichen oder anderen dringenden Gründen erforderlich war.

12.14 Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bleiben im zwingenden Umfang unberührt.

13. Fremdmodellagen und unbekannte Fremdmaterialien

13.1 Eine Fremdmodellage liegt vor, wenn sich auf den Nägeln des Kunden eine Modellage oder anderes Material befindet, das nicht von der Velouxé d’Or GmbH angebracht wurde.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Studio vor Beginn der Behandlung auf eine vorhandene Fremdmodellage hinzuweisen.

13.3 Für die Anwendung der nachfolgenden Bestimmungen ist keine gesonderte Vereinbarung und keine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Die Bestimmungen gelten aufgrund der wirksamen Einbeziehung dieser AGB mit der Buchung beziehungsweise Inanspruchnahme der Behandlung.

13.4 Herkunft, Zusammensetzung, Qualität, Alter, Haftung und frühere Bearbeitung des Fremdmaterials sind dem Studio nicht bekannt.

13.5 Das Studio übernimmt daher keine freiwillige Garantie dafür, dass sich Fremdmaterial vollständig, innerhalb der vorgesehenen Zeit oder ohne erhöhten Aufwand entfernen oder bearbeiten lässt.

13.6 Das Studio kann vor einer weiteren Behandlung die vollständige Entfernung des Fremdmaterials verlangen.

13.7 Das Studio kann die Bearbeitung oder Entfernung ablehnen, wenn das Material unbekannt, ungewöhnlich hart, gesundheitlich bedenklich oder fachlich nicht sicher zu bearbeiten ist.

13.8 Die bei der Terminvereinbarung gewählte Behandlung ist bei einer Fremdmodellage vor Behandlungsbeginn vollständig zu bezahlen.

13.9 Kommt es bei der Bearbeitung oder Entfernung von Fremdmaterial zu einer starken oder ungewöhnlichen Geruchs-, Dampf-, Rauch-, Hitze- oder sonstigen Reaktionsentwicklung, gelten ergänzend die Bestimmungen über Behandlungsunterbrechung und Behandlungsabbruch nach Punkt 10.

13.10 Insbesondere darf eine Bearbeitung oder Entfernung von Fremdmaterial nicht fortgesetzt werden, wenn dadurch eine Geruchsbelästigung außerhalb des Studios beziehungsweise in der Mall entstehen kann und diese trotz geeigneter technischer oder organisatorischer Maßnahmen nicht zuverlässig verhindert werden kann.

13.11 Gleiches gilt, wenn aufgrund der Reaktion des Fremdmaterials eine fachgerechte, hygienische oder sichere Fortsetzung der Behandlung nicht gewährleistet ist.

13.12 Wird eine Behandlung aus einem der vorgenannten Gründe abgebrochen, werden die bis zum Abbruch tatsächlich und ordnungsgemäß erbrachte Arbeitszeit, ausgeführte Teilleistungen und verbrauchte Materialien nach der geltenden Preisliste verrechnet.

13.13 Der im Voraus bezahlte, aber noch nicht erbrachte Teil der Behandlung wird dem Kunden personengebunden gutgeschrieben, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf eine andere Rückabwicklung bestehen.

13.14 Nach vollständiger Entfernung der Fremdmodellage außerhalb des Studios, entweder eigenständig oder durch einen externen Fachbetrieb, kann ein neuer Termin vereinbart werden.

13.15 Das vorhandene personengebundene Guthaben wird auf den bei diesem neuen Termin geltenden Behandlungspreis angerechnet.

13.16 Ein über das vorhandene Guthaben hinausgehender Differenzbetrag ist vom Kunden zu bezahlen.

13.17 Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die problematische Fremdmodellage vor dem neuen Termin vollständig entfernt wurde und aus fachlicher Sicht keine gesundheitlichen oder sonstigen Gründe gegen die Behandlung sprechen.

13.18 Die Originalquittung oder ein anderer nachvollziehbarer Zahlungsnachweis ist beim neuen Termin vorzulegen.

13.19 Die Gutschrift ist ausschließlich personengebunden und darf nur für die ursprünglich vorgesehene Behandlung oder eine vom Studio akzeptierte Ersatzbehandlung verwendet werden.

13.20 Eine Barauszahlung oder Umwandlung der Gutschrift in einen allgemeinen oder frei übertragbaren Gutschein erfolgt nicht, soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung zu einer Auszahlung oder Rückzahlung besteht.

13.21 Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

13.22 Liegt keine starke oder ungewöhnliche Geruchs-, Dampf-, Rauch-, Hitze- oder sonstige Reaktionsentwicklung vor, entsteht bei der Bearbeitung des Fremdmaterials aber ein zusätzlicher Zeit-, Material- oder Arbeitsaufwand, wird dieser nach der geltenden Preisliste zusätzlich verrechnet.

14. Gutscheine und Behandlungsguthaben

14.1 Entgeltlich erworbene Gutscheine werden ausschließlich als Wertgutscheine mit einem bestimmten Eurobetrag ausgestellt.

14.2 Entgeltlich erworbene Wertgutscheine sind 30 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig, sofern keine rechtlich zulässige abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde.

14.3 Eine auf dem Gutschein zusätzlich genannte Behandlung dient ausschließlich als Einlösungsvorschlag. Maßgeblich ist der auf dem Gutschein ausgewiesene Eurobetrag.

14.4 Ist der zum Zeitpunkt der Einlösung geltende Preis der gewünschten Behandlung höher als der vorhandene Gutscheinwert, ist der Differenzbetrag aufzuzahlen.

14.5 Ist der Gutscheinwert höher als der Preis der gewählten Behandlung, bleibt der Restbetrag als Guthaben bestehen.

14.6 Für mit Gutscheinen gebuchte Termine gelten dieselben Termin- und Stornobedingungen wie für andere Termine.

14.7 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung besteht.

14.8 Wertgutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personalisiert wurden.

14.9 Das Studio ist nicht verpflichtet, einen verlorenen oder zerstörten Gutschein zu ersetzen, wenn dessen Ausstellung und noch vorhandener Wert nicht eindeutig nachgewiesen werden können.

14.10 Kann ein digital erfasster Gutschein eindeutig identifiziert und gesperrt werden, kann ein Ersatz ausgestellt werden.

14.11 Unentgeltlich ausgegebene Rabatt-, Aktions-, Bonus- oder Gratisgutscheine können mit einer kürzeren, auf dem Gutschein angegebenen Gültigkeitsdauer versehen werden.

14.12 Behandlungspakete und Mehrfachblöcke sind personengebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

14.13 Im Voraus bezahlte Behandlungspakete werden nicht allein deshalb zurückerstattet, weil der Kunde sie nicht mehr nutzen möchte.

14.14 Zwingende gesetzliche Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.

15. Verkauf von Waren

15.1 Für im Studio verkaufte Waren gilt der jeweils ausgezeichnete oder vereinbarte Preis.

15.2 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Studios.

15.3 Für im Studio gekaufte mangelfreie Waren besteht kein allgemeines gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht.

15.4 Aus hygienischen Gründen werden geöffnete oder benutzte Kosmetik-, Pflege- und Hygieneprodukte nicht freiwillig zurückgenommen.

15.5 Dies gilt nicht bei mangelhafter Ware oder wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

15.6 Für über Fernkommunikationsmittel abgeschlossene Warenkäufe gelten die gesetzlichen Fernabsatzbestimmungen.

16. Fotos, Videos, Werbung, Kommunikation und Datenschutz

16.1 Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

16.2 Die vom Kunden angegebenen Kontaktdaten dürfen für die Durchführung des Vertrages verwendet werden.

16.3 Dies umfasst insbesondere Terminbestätigungen, Terminerinnerungen, notwendige Rückfragen, Terminänderungen, Rechnungen und Zahlungsinformationen.

16.4 Werbung und Marketingnachrichten werden nur versendet, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage oder wirksame Einwilligung besteht.

Interne Behandlungs- und Beweisdokumentation

16.5 Das Studio kann vor, während oder nach einer Behandlung Foto- oder Videoaufnahmen des Ausgangszustandes, des Behandlungsverlaufs oder des Behandlungsergebnisses anfertigen und verarbeiten, soweit hierfür im konkreten Fall eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht und die Aufnahme für den jeweiligen dokumentierten Zweck erforderlich und verhältnismäßig ist.

16.6 Solche Aufnahmen können insbesondere der notwendigen Behandlungsdokumentation, der Bearbeitung konkreter Beanstandungen, der Beweissicherung oder der Wahrung beziehungsweise Durchsetzung rechtlicher Ansprüche dienen.

16.7 Soweit Aufnahmen Rückschlüsse auf Erkrankungen, Verletzungen, Allergien oder sonstige Gesundheitsumstände zulassen und deshalb besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten, werden sie nur verarbeitet, wenn die hierfür erforderlichen besonderen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

16.8 Beruht die Verarbeitung solcher Gesundheitsdaten auf einer Einwilligung, wird diese ausdrücklich, für einen bestimmten Zweck und getrennt von der allgemeinen Zustimmung zu diesen AGB eingeholt und dokumentiert.

Anonymisierte Behandlungsaufnahmen

16.9 Tatsächlich anonymisierte Detailaufnahmen von Nägeln, Händen, Füßen oder Behandlungsergebnissen können für Portfolio-, Präsentations-, Schulungs- und Werbezwecke verwendet werden, wenn eine Identifizierung des Kunden weder unmittelbar noch mittelbar mit vernünftigerweise verfügbaren Mitteln möglich ist.

16.10 Eine Aufnahme gilt erst dann als anonymisiert, wenn sämtliche Merkmale entfernt oder unkenntlich gemacht wurden, durch die eine unmittelbare oder mittelbare Identifizierung des Kunden vernünftigerweise möglich wäre.

16.11 Zu diesem Zweck können insbesondere Gesichter, Namen, Schmuck, Tattoos, Narben, auffällige Hautmerkmale, Hintergründe oder sonstige identifizierende Merkmale abgeschnitten, verdeckt oder unkenntlich gemacht werden.

16.12 War eine Aufnahme vor ihrer Anonymisierung personenbezogen oder identifizierbar, muss bereits für ihre Anfertigung und die Verarbeitung bis zur wirksamen Anonymisierung eine datenschutzrechtlich zulässige Rechtsgrundlage bestehen.

16.13 Tatsächlich anonymisierte Aufnahmen können insbesondere auf der Website des Studios, in sozialen Netzwerken, auf Online-Unternehmensprofilen, in digitalen oder gedruckten Werbemitteln, Preislisten, Broschüren, Präsentationen, Portfolios und Schulungsunterlagen verwendet werden.

16.14 Tatsächlich anonymisierte Veröffentlichungen werden nicht mit Namen, Kontaktdaten, Terminen oder sonstigen Informationen des betreffenden Kunden verknüpft.

Identifizierbare Foto- und Videoaufnahmen

16.15 Die Veröffentlichung oder werbliche Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen ein Kunde unmittelbar oder mittelbar identifizierbar ist, erfolgt nur aufgrund einer gesonderten, freiwilligen, informierten und eindeutigen Einwilligung des Kunden oder einer sonstigen hierfür zulässigen Rechtsgrundlage.

16.16 Die Einwilligung muss den vorgesehenen Zweck der Nutzung sowie den vorgesehenen Nutzungsumfang so konkret bezeichnen, dass der Kunde erkennen kann, wofür seine Aufnahmen verwendet werden sollen.

16.17 Die Einwilligung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch sowie durch eine andere eindeutige bestätigende Handlung erteilt werden, sofern Inhalt und Erteilung der Einwilligung nachweisbar sind. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich.

16.18 Eine eindeutige bestätigende Handlung kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde nach ausdrücklicher Information über die konkret vorgesehene Aufnahme und Nutzung bewusst und eindeutig zustimmt. Bloßes Schweigen, Untätigkeit oder die allgemeine Zustimmung zu diesen AGB stellt keine Einwilligung zur werblichen Veröffentlichung identifizierbarer Aufnahmen dar.

16.19 Das Studio dokumentiert eine erteilte Einwilligung in geeigneter Weise, insbesondere hinsichtlich des Datums, des Kommunikationsweges, der betroffenen Aufnahmen, des Verwendungszwecks und des vereinbarten Nutzungsumfangs.

16.20 Eine Einwilligung kann eine oder mehrere konkret bezeichnete Aufnahmen oder Kategorien von Aufnahmen umfassen. Eine pauschale Zustimmung allein aufgrund der Inanspruchnahme gegenwärtiger oder zukünftiger Behandlungen erfolgt nicht.

16.21 Die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Anpassung, der Zuschnitt, die Kombination, Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung von Aufnahmen ist nur innerhalb des Umfangs zulässig, der von der jeweiligen Einwilligung erfasst ist.

16.22 Die Veröffentlichung erfolgt nur über die von der jeweiligen Einwilligung erfassten Kommunikations- und Werbekanäle. Diese können beispielsweise die Website des Studios, Instagram, Facebook, TikTok, Pinterest, das Google-Unternehmensprofil, digitale Anzeigen, Newsletter, Preislisten, Broschüren, Plakate, Schaufensterwerbung, Portfolios, Präsentationen oder sonstige ausdrücklich bezeichnete Werbemittel umfassen.

16.23 Soweit die Einwilligung eine räumlich unbeschränkte Nutzung oder eine Nutzung bis zum Widerruf vorsieht, muss dies für den Kunden bei Erteilung der Einwilligung klar erkennbar sein.

16.24 Ein Anspruch des Kunden auf Vergütung, Honorar, Gewinnbeteiligung oder sonstige Gegenleistung besteht nicht, wenn die unentgeltliche Nutzung Bestandteil der wirksamen Einwilligung ist und nichts anderes vereinbart wurde.

16.25 Das Studio kann für die technische oder werbliche Umsetzung externe Dienstleister und Plattformbetreiber einsetzen, soweit die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die jeweilige Nutzung vom vereinbarten Zweck umfasst ist.

16.26 Die Ablehnung einer Einwilligung zur werblichen Nutzung identifizierbarer Aufnahmen hat keinen Einfluss auf Durchführung, Qualität oder Preis einer Behandlung.

Widerruf

16.27 Eine auf Einwilligung beruhende Zustimmung zur Verarbeitung oder Nutzung identifizierbarer Foto- oder Videoaufnahmen kann vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

16.28 Der Widerruf kann über jeden vom Studio für die Kundenkommunikation bereitgestellten geeigneten Kommunikationsweg erfolgen. Die Ausübung des Widerrufs darf nicht unnötig erschwert werden und muss ebenso einfach möglich sein wie die Erteilung der Einwilligung.

16.29 Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgten Verarbeitung und Veröffentlichung bleibt unberührt.

16.30 Nach Eingang eines Widerrufs werden keine neuen Veröffentlichungen auf Grundlage der widerrufenen Einwilligung vorgenommen.

16.31 Bereits veröffentlichte Inhalte werden aus den unmittelbar vom Studio kontrollierten Onlineauftritten innerhalb angemessener Zeit entfernt, soweit keine andere Rechtsgrundlage oder zwingende Aufbewahrungspflicht besteht.

16.32 Das Studio ist technisch regelmäßig nicht in der Lage, Kopien zu entfernen, die vor dem Widerruf von Dritten heruntergeladen, gespeichert, geteilt, vervielfältigt oder außerhalb des Einflussbereichs des Studios weiterverbreitet wurden. Das Studio ist zu einer Entfernung solcher Kopien nur verpflichtet, soweit dies rechtlich und tatsächlich in seinem Einflussbereich möglich und erforderlich ist.

16.33 Bereits hergestellte oder verbreitete gedruckte Werbemittel müssen aufgrund eines späteren Widerrufs nicht zurückgerufen oder vernichtet werden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Die betreffende Aufnahme wird jedoch bei einer zumutbaren zukünftigen Neuauflage nicht erneut auf Grundlage der widerrufenen Einwilligung verwendet.

Minderjährige

16.34 Identifizierbare Aufnahmen minderjähriger Kunden werden zu Veröffentlichungs- oder Werbezwecken nur verwendet, wenn die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt.

16.35 Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters kann persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen, sofern Inhalt und Erteilung nachweisbar sind. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist.

16.36 Das Studio kann zusätzlich die Zustimmung des minderjährigen Kunden verlangen.

16.37 Tatsächlich anonymisierte Detailaufnahmen, bei denen der minderjährige Kunde nicht identifizierbar ist, können nach den Punkten 16.9 bis 16.14 verwendet werden.

Sonstige Bestimmungen

16.38 Der Kunde darf Foto- oder Videoaufnahmen von Mitarbeitenden, anderen Kunden oder Betriebsabläufen nur mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Personen und des Studios anfertigen oder veröffentlichen.

16.39 Das Studio kann Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch Kunden aus Gründen des Datenschutzes, der Vertraulichkeit, des Hausrechts oder des ungestörten Betriebsablaufs untersagen.

16.40 Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzinformation des Studios.

17. Videoüberwachung

17.1 Soweit im Studio tatsächlich eine Videoüberwachung eingesetzt wird, kann diese ausschließlich für konkret festgelegte Sicherheitszwecke erfolgen, insbesondere zum Schutz von Kunden, Mitarbeitenden, Betriebsräumen, Waren, Bargeld, Geräten, Einrichtungen und sonstigem Eigentum sowie zur Vorbeugung und anlassbezogenen Aufklärung von Diebstählen, Sachbeschädigungen, Vandalismus, Betrug, Übergriffen und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen.

17.2 Eine Videoüberwachung erfolgt nur, soweit hierfür eine datenschutzrechtlich zulässige Rechtsgrundlage besteht und die Überwachung für den konkret festgelegten Zweck erforderlich und verhältnismäßig ist.

17.3 Das Betreten eines gekennzeichneten videoüberwachten Bereiches stellt keine datenschutzrechtliche Einwilligung dar und wird nicht als solche behandelt.

17.4 Die Videoüberwachung dient nicht der dauernden Kontrolle der Arbeitsleistung, Arbeitszeit, Pausen oder des sonstigen Verhaltens von Mitarbeitenden.

17.5 Kameras werden räumlich und zeitlich auf das zur Erreichung des jeweiligen Sicherheitszwecks erforderliche Maß beschränkt.

17.6 Überwacht werden können insbesondere Eingangs-, Ausgangs-, Zugangs-, Empfangs-, Kassen-, Verkaufs-, Warenlager- und sonstige sicherheitsrelevante Bereiche.

17.7 Öffentliche Verkehrsflächen oder Bereiche außerhalb des Hausrechts des Studios werden nur erfasst, soweit dies technisch unvermeidbar, geringfügig und für den konkreten Sicherheitszweck erforderlich ist.

17.8 Toiletten, Umkleidebereiche, Pausenräume und andere besonders geschützte Bereiche werden nicht videoüberwacht.

17.9 Behandlungsplätze werden nur dann vom Aufnahmebereich erfasst, wenn dies für einen dokumentierten Sicherheitszweck erforderlich und kein weniger eingreifendes geeignetes Mittel verfügbar ist.

17.10 Eine Tonaufzeichnung findet grundsätzlich nicht statt.

17.11 Vor dem Betreten eines videoüberwachten Bereiches wird durch gut sichtbare Hinweisschilder auf die Videoüberwachung und den datenschutzrechtlich Verantwortlichen hingewiesen.

17.12 Aufzeichnungen werden grundsätzlich gelöscht oder automatisch überschrieben, sobald sie für den festgelegten Zweck nicht mehr erforderlich sind.

17.13 Die regelmäßige Speicherdauer beträgt grundsätzlich höchstens 72 Stunden.

17.14 Eine längere Aufbewahrung erfolgt nur, wenn dies im konkreten Fall verhältnismäßig und erforderlich ist und gesondert dokumentiert und begründet wird.

17.15 Wurde ein sicherheitsrelevanter Vorfall festgestellt, dürfen die dafür erforderlichen Aufnahmen gesichert und so lange gespeichert werden, wie dies zur Aufklärung, Beweissicherung, Geltendmachung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche oder zur Durchführung eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens erforderlich ist.

17.16 Eine Auswertung erfolgt ausschließlich anlassbezogen und für die vorab festgelegten Sicherheitszwecke.

17.17 Zugriff auf die Aufzeichnungen erhalten ausschließlich besonders berechtigte und entsprechend angewiesene Personen.

17.18 Aufzeichnungen können im erforderlichen Umfang an Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Versicherungen, Rechtsanwälte, Sicherheitsdienstleister oder andere zuständige Stellen übermittelt werden, wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht.

17.19 Videoüberwachungsaufnahmen werden nicht zur öffentlichen Bloßstellung, zur privaten Unterhaltung oder zur Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken verwendet.

17.20 Die Aufzeichnungen werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff, Veränderung, Verlust und missbräuchliche Verwendung geschützt.

17.21 Das Studio führt die gesetzlich erforderlichen Aufzeichnungen und Dokumentationen über die Videoüberwachung.

17.22 Nähere Informationen zu Zweck, Rechtsgrundlage, Aufnahmebereich, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die gesonderte Datenschutzinformation zur Videoüberwachung.

17.23  Gesetzliche Rechte betroffener Personen bleiben unberührt.

18. Verhalten im Studio, Begleitpersonen und Sachbeschädigungen

18.1 Mit dem Betreten des Studios verpflichtet sich jeder Besucher, die geltenden Haus-, Hygiene-, Sicherheits- und Verhaltensregeln des Studios sowie die Vorgaben des EUROPARKS zu beachten.

18.2 Den Anweisungen der Mitarbeitenden zu Hygiene, Sicherheit, Ruhe und geordnetem Betriebsablauf ist Folge zu leisten.

18.3 Begleitpersonen dürfen nur mit Zustimmung des Studios im Behandlungsbereich bleiben.

18.4 Das Studio kann Begleitpersonen aus Platz-, Hygiene-, Sicherheits- oder Ruhegründen ablehnen oder zum Verlassen des Behandlungsbereiches auffordern.

18.5 Für die Beaufsichtigung mitgebrachter Kinder bleibt ausschließlich die begleitende Aufsichtsperson verantwortlich.

18.6 Die Aufsichtspflicht darf nicht auf Mitarbeitende des Studios übertragen werden.

18.7 Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Studios mitgebracht werden. Gesetzlich erforderliche Assistenzhunde bleiben unberührt.

18.8 Personen, die den Betriebsablauf erheblich stören, Mitarbeitende oder andere Kunden beleidigen, bedrohen, belästigen oder gefährden oder Sicherheitsanweisungen nicht befolgen, können aus dem Studio verwiesen werden.

18.9 Ein Hausverbot kann insbesondere bei Diebstahl, Sachbeschädigung, Betrug, Bedrohung, Gewalt, Belästigung, wiederholter schwerwiegender Störung des Betriebsablaufs oder wiederholter Nichtzahlung ausgesprochen werden.

18.10 Das Studio ist berechtigt, bei Verstößen gegen Haus-, Hygiene-, Sicherheits- oder Verhaltensregeln, bei erheblichen Störungen des Betriebsablaufs, Gefährdungen, Bedrohungen, Belästigungen, Sachbeschädigungen, Diebstahl, Betrugsverdacht, sonstigen strafbaren Handlungen oder bei einer Weigerung, das Studio zu verlassen, unverzüglich die vom EUROPARK beauftragte Security und erforderlichenfalls die Polizei zu verständigen.

18.11 Den rechtmäßigen Anweisungen der vom EUROPARK beauftragten Security ist Folge zu leisten, soweit diese Anweisungen im Rahmen des Hausrechts, der Sicherheitsvorgaben des EUROPARKS oder der gesetzlichen Befugnisse erfolgen.

18.12 Die vom EUROPARK beauftragte Security kann, soweit sie hierzu vom jeweiligen Hausrechtsinhaber ermächtigt ist, Personen den Zutritt verweigern, zum Verlassen des Studios oder des Einkaufszentrums auffordern sowie ein bestehendes Hausverbot durchsetzen oder im Namen des hierzu Berechtigten aussprechen.

18.13 Weigert sich eine Person, einer rechtmäßigen Aufforderung zum Verlassen des Studios oder des Einkaufszentrums Folge zu leisten, können eine laufende Behandlung oder sonstige Leistungen sofort abgebrochen und die Security beziehungsweise die Polizei verständigt werden.

18.14 Bei einem vom Kunden schuldhaft verursachten Behandlungsabbruch sind die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen, die bereits aufgewendete Arbeitszeit, die verbrauchten Materialien und die nicht mehr anderweitig nutzbare reservierte Behandlungszeit zu bezahlen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

18.15 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er schuldhaft an Einrichtungen, Geräten, Waren oder sonstigem Eigentum des Studios verursacht.

18.16 Dies gilt im gesetzlichen Umfang auch für Schäden durch mitgebrachte beziehungsweise zu beaufsichtigende Kinder, Tiere oder Gegenstände.

19. Haftung

19.1 Das Studio haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

19.2 Eine Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

19.3 Das Studio haftet nicht für Schäden, die ausschließlich verursacht wurden durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden, verschwiegene Erkrankungen oder Allergien, Nichtbefolgung von Pflege- oder Sicherheitshinweisen, eigenmächtige Entfernung oder Veränderung der Modellage, Eingriffe durch andere Studios oder dritte Personen, unsachgemäße Nutzung der Nägel oder äußere Gewalt-, Druck-, Stoß- oder Hebeleinwirkung.

19.4 Punkt 19.3 gilt nur, soweit dem Studio kein eigenes Verschulden anzulasten ist.

19.5 Normales Nagelwachstum, gewöhnliche Abnutzung, unterschiedliche individuelle Haltbarkeit und selbst verursachte Beschädigungen stellen keinen vom Studio verursachten Schaden dar.

19.6 Der Kunde ist verpflichtet, im Schadensfall zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um eine Vergrößerung des Schadens zu verhindern.

19.7 Für persönliche Gegenstände des Kunden haftet das Studio nach den gesetzlichen Bestimmungen.

19.8 Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt im Studio zurückgelassen werden.

20. Verhinderung des Studios und höhere Gewalt

20.1 Kann das Studio einen Termin aufgrund von Krankheit, technischem Ausfall, Strom- oder Wasserausfall, behördlicher Anordnung, Sperre des Einkaufszentrums, höherer Gewalt oder eines anderen nicht vom Studio zu vertretenden Umstands nicht durchführen, wird der Kunde möglichst rasch informiert.

20.2 Das Studio kann einen Ersatztermin anbieten.

20.3 Bereits geleistete Vorauszahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.

20.4 Nimmt der Kunde keinen angebotenen Ersatztermin an und wurde die Leistung noch nicht erbracht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Rückabwicklung.

20.5 Gutscheine und sonstige Guthaben bleiben grundsätzlich bestehen.

20.6 Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

21. Fernabsatz und Onlinebuchungen

21.1 Wird ein Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen und liegt ein Fernabsatzvertrag im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vor, gelten die gesetzlichen Informations- und Rücktrittsbestimmungen.

21.2 Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, beträgt die Rücktrittsfrist grundsätzlich 14 Tage.

21.3 Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

21.4 Bei Kaufverträgen über Waren beginnt die Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt. Bei mehreren Waren, getrennten Lieferungen, Teillieferungen oder regelmäßig über einen bestimmten Zeitraum gelieferten Waren gelten die jeweiligen gesetzlichen Sonderregelungen.

21.5 Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf einer bestehenden Rücktrittsfrist beginnen, muss der Kunde den vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich verlangen.

21.6 Der Kunde muss außerdem ausdrücklich bestätigen, dass ihm bekannt ist, dass sein Rücktrittsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt.

21.7 Die Erklärungen nach den Punkten 21.5 und 21.6 müssen gesondert und nachweisbar abgegeben werden. Die allgemeine Zustimmung zu diesen AGB allein ersetzt diese Erklärungen nicht.

21.8 Tritt der Kunde nach einem wirksam verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn vor vollständiger Erbringung der Dienstleistung wirksam vom Vertrag zurück, kann er nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Zahlung eines angemessenen anteiligen Betrages für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen verpflichtet sein.

21.9 Für Waren gelten die gesetzlichen Ausnahmen vom Rücktrittsrecht. Ein Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht bei versiegelt gelieferten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

21.10 Ein bestehendes gesetzliches Rücktrittsrecht geht den vertraglichen Terminabsage-, Terminverschiebungs- und Stornobestimmungen dieser AGB vor.

21.11 Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Kunde vor Vertragsabschluss die gesetzlich vorgesehenen Informationen über das Rücktrittsrecht sowie das Muster-Widerrufsformular in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.

22. Änderungen der AGB

22.1 Für einen Vertrag gilt die bei dessen Abschluss wirksam vereinbarte Fassung der AGB.

22.2 Änderungen dieser AGB gelten nicht automatisch für bereits abgeschlossene Verträge.

22.3 Für zukünftige Buchungen, Käufe und Behandlungen kann das Studio eine geänderte Fassung verwenden.

22.4 Der Kunde wird vor dem jeweiligen neuen Vertragsabschluss auf die geltende Fassung hingewiesen und erhält die Möglichkeit, sie vollständig einzusehen.

23. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

23.1 Es gilt österreichisches Recht.

23.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch keine zwingenden Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.

23.3 Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

23.4 Ein gesetzlicher Verbrauchergerichtsstand wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.

23.5 Erfüllungsort für die Behandlungsleistungen ist das Studio der Velouxé d’Or GmbH, Europastraße 1, 5015 Salzburg.

23.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

23.7 Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

23.8 Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersicht und beeinflussen die rechtliche Auslegung nicht.

23.9 Maßgeblich ist die deutschsprachige Fassung dieser AGB.


Velouxé d’Or GmbH

Diese AGB gelten für sämtliche Terminvereinbarungen, Behandlungen, Käufe und sonstigen Vertragsbeziehungen der Velouxé d’Or GmbH, sofern der Kunde vor Vertragsabschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, sie vollständig einzusehen.


Mit dem Betreten des Studios gelten unabhängig von einem Vertragsabschluss die im Studio bekannt gegebenen Haus-, Hygiene-, Sicherheits- und Verhaltensregeln.


Stand: 07. August 2026

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